Rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch können in jeder Organisation vorkommen – sei sie privat oder öffentlich, groß oder klein. Um Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Konsequenzen, wie bspw. Benachteiligungen im Berufsalltag, zu schützen und um sie gleichzeitig zu ermutigen, Missstände und Gesetzesverstöße zu melden, verabschiedete die Europäische Union Ende 2019 die sogenannte Whistleblower-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sollten diese bis Juni 2021 in nationales Recht umsetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

 

Wie betrifft das die Hans Schilling Elektro GmbH?

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Einrichtung einer Meldestelle sind Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet.

Als Hans Schilling Elektro GmbH haben wir für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber eine Meldestelle eingerichtet.

 

Kontaktdaten der Meldestelle

Postweg:

Hans Schilling Elektro GmbH
– persönlich/vertraulich –
z. Hd. Meldestelle Hinweisgeberschutz
Tannenstraße 1
35099 Burgwald

E-Mail: 

compliance@schillingunternehmensgruppe.de